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Parkgebühren als Steuerungsinstrument funktionieren nur mit einem P+R Konzept

„Innerstädtisches Parken benötigt ein ganzheitliches Konzept. Dieses muss sich um die Bedürfnisse der Menschen drehen, die hier wohnen und arbeiten. Und ein solches Konzept muss stringent zur bisherigen Beschlussfassung der Bürgerschaft passen. Weder das eine noch das andere ist derzeit erkennbar. Vielmehr wird zum wiederholten Male ein Beschluss der Bürgerschaft durch Verwaltungshandeln unzureichend umgesetzt. Die Rostocker Bürgerschaft hat mit dem Mobilitätsplan Zukunft die Anpassung der Gebühren sowie die Weiterentwicklung des P+R Konzepts als gleichrangige, kurzfristige und sinnvolle Maßnahmen beschlossen. Jetzt wurde aber nur der erste Teil abschließend bearbeitet. Dieser jedoch wirkt für sich alleine nur ungenügend. Erst im Zusammenspiel aus Anpassung von Gebühren und einem dazugehörigen P+R Konzept sind die erwünschten ökologischen Steuerungseffekte, also eine Verminderung  des  Kfz-Quell- und Zielverkehrs insbesondere in Stadtmitte und Warnemünde möglich. Bestes Beispiel für die mangelhafte Verzahnung von P+R und Gebührenordnung ist das Fehlen von Zeitkarten für Pendler.“, fasst Christoph Eisfeld die  grundlegenden Bedenken der FDP Rostock zusammen.
„Eine Kommune wie Rostock soll sich von Steuern und Gebühren finanzieren. Insofern können auch steigende Parkgebühren ein geeignetes Mittel sein. Unter haushalterischen Gesichtspunkten ist die von der Verwaltung angegebene Steigerung der Einnahmen bei gleichzeitigen Einmalkosten jedoch nicht zwingend sofort erforderlich. Begründet wird die Erhöhung deshalb insbesondere in Stadtmitte und Warnemünde auch mit gewünschten ökologischen Steuerungseffekten. Wer diese ernsthaft will, muss aber eine echte Wahl für Pendler ermöglichen. Alles andere ist bloßes Abkassieren.“, verdeutlicht Christoph Eisfeld die fehlende Nachhaltigkeit der Neufassung der Gebührenordnung.
„Zudem kann die Zeit genutzt werden, weitere moderne Antriebsformen in die Gebührenordnung einzuarbeiten, um damit nicht alleine auf den Elektroantrieb als Zukunft zu setzen. Daneben ist es natürlich bedauerlich, dass vermutlich auch die Möglichkeit einer appbasierten Bezahlung von Parkgebühren mittels Smartphone (das so genannte Handyparken) zeitlich nach hinten verlagert wird. Andererseits stammte der Impuls zur Einführung des Handyparkens von der FDP aus der Wahlperiode 2009-2014. Die Einführung einer neuen Bezahlungsform bedarf dabei keines Beschlusses der Bürgerschaft. Das hätte also längst eingeführt sein können und müssen.“, fasst Eisfeld weitere Schwächen der Gebührenordnung zusammen.
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